Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16.PVL |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Personalrat ; Anhörung; Anordnung; Vertrauensarzt; Untersuchung ; medizinischer Dienst; Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einholen einer gutachtlichen Stellungnahme des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten; Anhörungsrecht des Personalrats i.R.d. an die Krankenkasse gerichteten Verlangens der Dienstelle zur Einholung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einholen einer gutachtlichen Stellungnahme des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten; Anhörungsrecht des Personalrats i.R.d. an die Krankenkasse gerichteten Verlangens der Dienstelle zur Einholung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anhörungsrecht von Personalrat für gutachtliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes zur Überprüfung von Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - K 3238/16
- VG Gelsenkirchen, 29.11.2016 - 12c K 3238/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16.PVL
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 447
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16
vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -, juris, Rn. 26.vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -, juris, Rn. 26.
vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -, juris, Rn. 27.
- BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16
Auch wenn die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst im Ergebnis in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten eingreifen und die Beteiligung des Personalrats auch in diesem Fall dem Interesse des Beschäftigten dienen könnte, von einer prinzipiell belastenden Maßnahme verschont zu bleiben, wenn eine solche Maßnahme aus Sachgründen gar nicht veranlasst ist, also etwa keine konkreten Verdachtsmomente für eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit vorliegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 P 18.09-, juris, Rn. 12.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 1 A 3012/01.PVL -, juris, Rn. 32, und vom 2. Oktober 1998 - 1 A 4114/96.PVL -, juris, Rn. 30, kann aus den vorstehenden Erwägungen jedenfalls nicht von einer planwidrigen Lücke, die eine analoge Anwendung rechtfertigen könnte, die Rede sein. - LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
Krankenversicherung - Krankengeld - Rückübertragung einer auf den …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16
vgl. Hess. LSG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 8 KR 114/12 -, juris, Rn. 36. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2003 - 1 A 3012/01
Anhörungspflicht bei Anordnung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16
Auch wenn die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst im Ergebnis in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten eingreifen und die Beteiligung des Personalrats auch in diesem Fall dem Interesse des Beschäftigten dienen könnte, von einer prinzipiell belastenden Maßnahme verschont zu bleiben, wenn eine solche Maßnahme aus Sachgründen gar nicht veranlasst ist, also etwa keine konkreten Verdachtsmomente für eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit vorliegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 P 18.09-, juris, Rn. 12.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 1 A 3012/01.PVL -, juris, Rn. 32, und vom 2. Oktober 1998 - 1 A 4114/96.PVL -, juris, Rn. 30, kann aus den vorstehenden Erwägungen jedenfalls nicht von einer planwidrigen Lücke, die eine analoge Anwendung rechtfertigen könnte, die Rede sein. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1998 - 1 A 4114/96
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16
Auch wenn die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst im Ergebnis in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten eingreifen und die Beteiligung des Personalrats auch in diesem Fall dem Interesse des Beschäftigten dienen könnte, von einer prinzipiell belastenden Maßnahme verschont zu bleiben, wenn eine solche Maßnahme aus Sachgründen gar nicht veranlasst ist, also etwa keine konkreten Verdachtsmomente für eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit vorliegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 P 18.09-, juris, Rn. 12.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 1 A 3012/01.PVL -, juris, Rn. 32, und vom 2. Oktober 1998 - 1 A 4114/96.PVL -, juris, Rn. 30, kann aus den vorstehenden Erwägungen jedenfalls nicht von einer planwidrigen Lücke, die eine analoge Anwendung rechtfertigen könnte, die Rede sein.